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Ausgezeichnete Beratung

Persönlichkeitsrecht

Unsere Beratung auf dem Gebiet des klassischen Presse- und Medienrechts umfasst insbesondere Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einschließlich des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Im Vordergrund steht meist die Frage, was in Wort und/oder Bild über eine Person oder ein Unternehmen verbreitet werden darf.

Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Unterlassungsansprüchen wegen unwahrer Berichterstattung, ehrverletzenden Veröffentlichungen oder Fotoveröffentlichungen ohne Einwilligung;
Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen auf Gegendarstellung, Widerruf und Berichtigung;
Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Geldentschädigung (Schmerzensgeld)
Aktuell sind insbesondere folgende Sachverhalte immer wieder Gegenstand rechtlicher Kontroversen:

Verbreitung von unwahren und ehrverletzenden Äußerungen über Unternehmen;
Berichterstattung über Gerichtsverfahren (Verdachtsberichterstattung im Ermittlungs- und Strafverfahren, Berichterstattung über private Zivilrechtsverfahren);
Verbreitung von Äußerungen aus dem Privatleben von Personen (insbesondere auch im Internet).
Wir bieten Ihnen zu den vorgenannten Problemkreisen eine lösungsorientierte und professionelle Beratung und vertreten Sie in gerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren.