deutsch / englisch
 
Startseite
Zur Startseite
Unser Profil
Unsere Tätigkeitsgebiete
Unser Team
Kontaktieren Sie uns

Willkommen im Online-Portal von Dr. Jana Jentzsch

Dr. Jentzsch ist selbstständige Rechtsanwältin in Hamburg und berät vorwiegend Unternehmen und Privatpersonen zu allen medienrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Neuen Medien.

Darüber hinaus berät Dr. Jentzsch zum Thema Datenschutz und im Bereich der Vertragsgestaltung, zB im Hinblick auf Lizenzierung, Werbung und Marketing.

Dr. Jentzsch ist in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Hans-Jürgen Groth tätig, der vorwiegend Mandate aus dem Bereich des Urheber- und Verlagsrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts betreut. Beide betreiben gemeinsam die Webseite

www.groth-jentzsch.de

Dr. Jana Jentzsch, LL.M.
28.07.10 LG Hamburg: Suchmaschinen dürfen im Internet frei zugängliche Fotos anzeigen


Das LG Hamburg hält es für rechtmäßig, dass Personensuchmaschinen wie "123people.de" öffentlich verfügbare und mit Einwilligung des Abgebildeten ins Internet eingestellte Fotos anzeigen. Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff durch Suchmaschinen gesperrt oder die Webseite sogar für Suchmaschinen optimiert, ist nach Auffassung der Hamburger Richter von einer konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos auszugehen.
Im Ergebnis gab die Kammer damit dem beklagten Suchmaschinenbetreiber Recht. Der Abgebildete muss die Anzeige des Fotos dulden.
Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 325 O 448/09
Haben Sie Fragen im Bereich Medienrecht oder IT-Recht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!


15.06.10 - Umzug in neue Büroräume zum 01. Juli 2010


Dr. Jana Jentzsch wird ab 01. Juli in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Groth im Neuen Wall tätig sein. Die neuen Kontaktdaten lauten dann wie folgt:

Neuer Wall 7
20354 Hamburg

Tel: 040 - 3696 560
Fax: 040 - 3696 5656

Alle Mandanten und Geschäftspartner werden selbstverständlich persönlich informiert. Wir freuen uns auf den Umzug in die City und hoffen, Sie bald zu einer Besprechung in unseren neuen Räumen begrüßen zu können. Haben Sie Fragen im Bereich Medienrecht oder IT-Recht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!


01.06.10 - EuGH wird erneut über Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden haben


Der irische High Court hat im Mai entschieden, in einem die Vorratsdatenspeicherung betreffenden Verfahren zwischen der Irischen Republik und der Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland Ltd." (DRI) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Zu überprüfen wird erneut die Rechtmäßigkeit der die Vorratsdatenspeicherung betreffenden Richtlinie RL 2006/24/EG sein. In dem Verfahren wird es um die Frage der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem europäischen Recht gehen. Die Entscheidung des EuGH könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung zum Thema haben. Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, hier insbesondere § 113a TKG, wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 für nicht grundgesetzkonform erachtet und damit außer Kraft gesetzt. Haben Sie Fragen zum Datenschutz? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

12.05.10 - BGH-Grundsatzurteil zur Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss


Der Bundesgerichtshof hat heute sein Grundsatzurteil zur Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss verkündet. Demnach können Privatpersonen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Für die Frage, ob eine "ausreichende Sicherung" des WLAN vorliegt, kommt es nach Auffassung des BGH auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen an. Werden diese Sicherungsvoraussetzungen nicht eingehalten, haftet der Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. In dem zu entscheidenden Filesharing-Fall sagt der BGH ausdrücklich, dass nach geltendem Recht "maximal 100 €" Abmahnkosten (§ 97a UrhG) anfallen dürften. Damit dürfte das Geschäftsmodell der "Abmahnanwälte" nachhaltig erschüttert werden. Haben Sie Fragen zu Urheberrechtsverletzungen im Internet? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!


29.04.10 - BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google


Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der Google-Bildersuche verkündet. Darin hat er festgestellt, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern der Suchmaschine wiedergegeben werden. Das Erzeugen und Darstellen von Thumbnails für die Bilder-Suchmaschine ist nach Ansicht des BGH stets dann zulässig, wenn der Rechtsinhaber nicht von den technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, die vorgesehen sind, um die Indizierung der Bilder in der Suchmaschine zu verhindern. Werden jedoch Bilder in die Bildersuche aufgenommen, die ursprünglich von Unberechtigten ins Internet gestellt wurden, haftet der Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntnis von dem Verstoß. Haben Sie Fragen zum Thema Internetrecht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

15.04.10 - EuGH-Urteil zu Online-Shops & Widerrufsrecht: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil die Rechte der Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden - die Hinsendekosten sind vom Versandhändler zu tragen. Damit scheiterte ein deutscher Versandhändler mit seiner Vertragsklausel, die vorsah, dass die Kunden auch die Kosten der Hinsendung zu tragen hatten. Die europäische Fernabsatzrichtlinie habe das Ziel "den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten", so der EuGH. Dem stehe es aber entgegen, wenn die Kunden auch Kosten für die Hinsendung der zurückgegebenen Ware zahlen müssten. Dies führe zu einer unangemessenen Risikoverteilung zu Lasten des Verbrauchers.Haben Sie Fragen zum Thema E-Commerce? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

25.03.10 - Grundsatzurteil des EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWords


Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 23.03.2010 klar gestellt, dass die Nutzung fremder Markennamen als Google AdWords grundsätzlich zulässig ist. Google selbst verletzt nicht dadurch das Markenrecht, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, bestimmte Keywords zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen. Allerdings dürfen aufgrund der herkunftshinweisenden Funktion der Marke die werbenden Google-Kunden ihrerseits nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Demnach wäre es unzulässig, wenn der Werbende den Anzeigentext so gestaltet, dass der Internetnutzer irrig davon ausgehen muss, die Anzeige stamme vom Markeninhaber.
Haben Sie Fragen zum Thema Werbung im Internet? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

11.03.10 - BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage gegen Online-Veröffentlichung der New York Times


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die deutschen Gerichte für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig sind, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Diese Voraussetzung sahen die Richter im konkreten Fall als erfüllt an, da der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt sei und im Rahmen des Artikels behauptet werde, dass die Firma des Klägers in Deutschland ausweislich der Berichte deutscher Strafverfolgungsbehörden Teil eines Netzwerks der internationalen Mafia sei. Darüber hinaus sei die New York Times ein internationales Presseerzeugnis, das sich ausdrücklich auch an Interessenten in Deutschland richte. Die Revision des Klägers war damit erfolgreich. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz OLG Düsseldorf auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.
BGH, Urteil vom 02.03.2010, VI ZR 23/09, http://bit.ly/­atDfQ9
Haben Sie Fragen zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Einladung zum Vortrag "Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten in der EDV - Trends 2010" am 02.03.2010 auf der CeBit, Hannover


Dr. Jentzsch hält am 02.03.2010 um 14.20 Uhr auf der CeBit einen Vortrag zum Thema "Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten in der EDV - Trends 2010". Der Vortrag informiert über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im Bereich E-Mail Aufbewahrung & Archivierung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Standort: Stand AnNoText, Addison & Wolters Kluwer
Halle 5 - B18 Raum 2
Zeit: 02.03.2010; 14.20 Uhr.
Haben Sie Fragen zum Thema E-Mail Archivierung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

17.02.2010 - LG Köln: Fotos im Internet von Wohnhaus mit Adressangabe ohne Zustimmung des Hausinhabers zulässig


Nach einem aktuellen Urteil des LG Köln (28 O 578/09) ist es zulässig, aus dem Luftraum aufgenommene Fotos von Wohnhäusern mit Angabe des Straßennamens und der Hausnummer im Internet zu veröffentlichen. Die zuständige Kölner Zivilkammer vertritt die Auffassung, dass die Verbreitung der Fotos (ohne Namensangabe) im Internet keine Rechte der betroffenen Anwohner verletze. Lediglich die Angabe der Adresse reiche nicht aus, um in die Privatsphäre der Betroffenen einzugreifen. Darüber hinaus sei das streitgegenständliche Foto von einer öffentlich zugänglichen Stelle aus angefertigt worden und zeige nur den der Außenwelt zugewandten Bereich. Dementsprechend wurde die Klage des betroffenen Anwohners auf Unterlassung abgewiesen.
Haben Sie Fragen zur Rechtmäßigkeit von Foto-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

08.02.2010 - Aigner prüft rechtliche Schritte gegen Google Street View


Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erwägt rechtliche Schritte gegen den Straßenfotodienst Google Street View. Der Dienst Google Street View, der für Deutschland in Vorbereitung ist, bietet 360-Grad Bilder von Straßenzügen größerer Städte. Menschen, Häuser und Autos sind auf den Bildern teilweise identifizierbar.
Google Street View sei "nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre", sagte die Ministerin in einem Interview mit dem Focus (http://bit.ly/­aMnUJ0). Aigner habe demnach auch angekündigt, rechtliche Schritte und mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen. Ziel sei es, dass die Bürger nicht mehr einer Veröffentlichung privater Daten widersprechen müssten. Vielmehr solle Google künftig verpflichtet sein, "die Genehmigung der Bürger einzuholen, wenn sie das Foto eines Privathauses veröffentlichen möchten".
Haben Sie Fragen zur Rechtmäßigkeit von Foto-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!


19.01.2010 File-Sharing: Nach einem neuen Urteil des OLG Köln haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für von Dritten online begangene Urheberrechtsverletzungen


Nach einer im Januar veröffentlichten Entscheidung des OLG Köln (6 U 101/09) vom 23.12.09 haftet ein Anschlussinhaber auch dann für das illegale Bereitstellen von Musiktiteln im Internet, wenn er selbst keine Dateien zum illegalen Download angeboten hat. Im konkreten Fall geht es um eine Ehefrau und Mutter aus Bayern, die Inhaberin eines Internetanschlusses war, über den illegal MP3-Dateien zum Download angeboten worden waren. Auch der Ehemann und die beiden minderjährigen Söhne hatten Zugang zu dem Anschluss. Der Senat ließ in seinem Urteil offen, inwieweit der Anschlussinhaber selbst kontrollieren muss, dass Dritte keine Rechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im zu entscheidenden Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Haben Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Handlungen im Internet? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern und Freunden ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2010!

10.12.2009 BGH verhandelt über Klage gegen Google wegen Urheberrechtsverletzungen durch Google-Bildersuche


Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in naher Zukunft darüber entscheiden, ob Google im Rahmen seiner Bild-Suchmaschine urheberrechtlich geschützte Bilder anzeigen darf. Eine Künstlerin aus Weimar wehrt sich dagegen, dass in den Ergebnissen der Google-Bildersuche Miniaturansichten ihrer Bilder (so genannte "Thumbnails") angezeigt werden und verlangt insoweit von Google Unterlassung. Der Senat deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass die Anzeige der urheberrechtlich geschützten Bilder möglicherweise von einer stillschweigenden Einwilligung der Rechteinhaber gedeckt sein könnte. Auch die EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr könnte unter Umständen für Google sprechen. Weil es hier um die Auslegung von EU-Recht geht, müsse die Angelegenheit jedoch ggf. dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.
Mit der Verkündung einer Entscheidung des BGH ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Haben Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Internet-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Neue BGH-Entscheidung vom 10.11.2009 zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet


Der BGH hatte über Fragen der internationalen Gerichtszuständigkeit und des anwendbaren Rechts bei Internet-Veröffentlichungen zu entscheiden. Die Vorinstanzen LG Hamburg und OLG Hamburg hatten die eigene Zuständigkeit für Rechtsverletzungen auf einer von einem österreichischen Medienunternehmen betriebenen Webseite bejaht. Das beklagte Medienunternehmen ist indes der Ansicht, nur die österreichischen Gerichte seien zuständig. Der BGH hat beschlossen, das Verfahren auszusetzen und die Sache im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der EuGH soll auch über die Frage entscheiden, ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach österreichischem Recht oder nach deutschem Recht zu beurteilen ist. Bis zu einer Entscheidung des EuGH herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit. Verschiedene Oberlandesgerichte in Deutschland sind im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
Aktenzeichen: BGH VI ZR 217/08
Haben Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Internet-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Neue Bundesregierung erwägt Generalrevision des Datenschutzrechts


Die Anzeichen verdichten sich, dass eine grundlegende Überarbeitung der Datenschutzgesetze zur Anpassung des Rechts an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft auf der Agenda der neuen Bundesregierung steht. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, appellierte bereits Anfang Oktober im Rahmen einer Pressemitteilung an die neue Regierung, dass eine "Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts" vorgenommen werden müsse. Die letzten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (zB im Hinblick auf den Adresshandel, das Scoring und den Beschäftigtendatenschutz) seien nicht das Ende der Fahnenstange. Die neue Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat sich zu dem Thema noch nicht konkret geäußert. Allerdings wird angesichts des starken Bürgerrechtsprofils der Ministerin erwartet, dass sie einer weiteren Verschärfung der Datenschutzgesetze grundsätzlich positiv gegenüber steht
Haben Sie Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Vortrag am 29.10.2009:
Wer haftet für rechtswidrige Inhalte im Internet?


Dr. Jentzsch hält am 29. Oktober um 17.00 Uhr im Hamburg Business Center einen Vortrag zum Thema "Wer haftet für rechtswidrige Inhalte im Internet?"
Im Internet kommt es immer häufiger zu Rechtsverletzungen und die Betroffenen wissen oft nicht, mit welchen Mitteln sie sich wehren können. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf.
Interessenten sind herzlich willkommen (Hamburg Business Center, Habichtstr. 41, 5. OG, 22305 Hamburg).
Der Vortrag ist kostenfrei.
Haben Sie Fragen zur Haftung für Online-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

LG Berlin:
Betreiber eines Meinungsforums haftet erst ab Kenntnis


Das Landgericht Berlin hat in einem neuen Beschluss abermals die bislang geltende Rechtsprechung bestätigt, wonach der Betreiber eines Online-Forums für rechtswidrige Postings der Nutzer frühestens ab Kenntnis haftet (LG Berlin 27 S 7/09, Beschluss vom 07.09.2009). Nach Auffassung der Berliner Richter besteht keine pauschale Verpflichtung des Betreibers, alle Online-Beiträge vorab auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Eine solche Verpflichtung sei für den Betreiber unzumutbar. Eine Haftung des Betreibers kommt demnach erst in Betracht, wenn dieser konkret über die rechtsverletzenden Inhalte in dem Forum informiert wurde und diese Inhalte daraufhin nicht unverzüglich entfernt.
Haben Sie Fragen zur Haftung für Online-Veröffentlichungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

OLG Düsseldorf:
Zum Verkauf gebrauchter Software


Eine weitere Entscheidung zum brandaktuellen und höchst umstrittenen Thema „Verkauf gebrauchter Software“: Das OLG Düsseldorf hat eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und dem Antragsgegner den Verkauf gebrauchter Software per einstweiliger Verfügung untersagt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2009; MMR 2009, 629). Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellte ein Softwarehersteller, der eine Anwaltssoftware ausschließlich vorinstalliert auf Computern vertreibt. Der Softwarehersteller sah sich durch folgendes Verhalten einer Firma Y in seinen Rechten verletzt: Die Firma Y erwarb von Endkunden die Software des Herstellers, allerdings ohne den Computer oder die Festplatte, auf der die Software installiert wurde. Die Erstkunden übergaben der Firma Y vielmehr ihre eigene Sicherungskopie auf CD-Rom und löschten sodann die Installation vollständig von ihrer eigenen Festplatte. Die Firma Y bot sodann die „gebrauchte Software“ zum Kauf an und übergab an ihren Käufer die Sicherungskopie zur Installation auf dessen Computer.
Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist das Verhalten der Firma Y unzulässig, da es die Urheberrechte des Softwareherstellers verletze. Ein Weiterverkauf der vorinstallierten Software ohne Weitergabe des Computers oder zumindest der Festplatte verstoße gegen geltendes Recht.
Halten Sie diese Entscheidung für richtig?
Haben Sie Fragen zum Thema „Verkauf gebrauchter Software“? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und schildern uns Ihr Anliegen!